Auftragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen für Advokatfirmaet Seland | Rödl & Partner AS
1. Einleitung
Advokatfirmaet Seland | Rödl & Partner AS („Seland Rödl“) wird sich bemühen, die Interessen des Mandanten bestmöglich zu wahren. Die Mandate werden im Einklang mit der Auftragsbestätigung, unseren internen Verfahrensrichtlinien, dem Gerichtsgesetz (domstolloven), der Anwaltsverordnung (advokatforskriften), den Regeln für gute Anwaltspraktiken (regler for god advokatskikk) sowie anderen relevanten Regelwerken ausgeführt.
Alle unsere Anwälte und Referendare (advokatfullmektig) verfügen über eine Zulassung oder Autorisierung zur Ausübung der Anwaltstätigkeit in Norwegen, ausgestellt vom Aufsichtsrat für Anwaltstätigkeit (Tilsynsrådet for advokatvirksomhet). Sämtliche Anwälte und Referendare sind Mitglieder der Norwegischen Anwaltskammer (Advokatforeningen) und unterliegen daher ihren besonderen Beschlüssen und Regelungen zur obligatorischen Fortbildung sowie dem Disziplinarverfahren.
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Mandate, die von den Anwälten oder Mitarbeitern der Kanzlei aufgrund einer schriftlichen Auftragsbestätigung mit Identifikation des Mandats („Auftragsbestätigung“) übernommen oder ausgeführt werden.
Diese allgemeinen Bedingungen werden dem Mandanten beim Zustandekommen des Mandats zur Verfügung gestellt oder dem Mandanten über einen Hinweis auf die Website, auf der die Bedingungen veröffentlicht sind, zugänglich gemacht. Die Bedingungen gelten als vom Mandanten angenommen, sofern der Mandant nicht innerhalb angemessener Frist dem verantwortlichen Anwalt mitteilt, dass er die Bedingungen nicht akzeptiert.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bedingungen auch für wiederholte Mandate desselben Mandanten.
Wörter und Begriffe, die mit großem Anfangsbuchstaben angegeben sind, haben dieselbe Bedeutung wie in der Auftragsbestätigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Begründung des Mandats
Bevor ein Mandat zustande kommt, wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt oder andere Umstände vorliegen, die es der Kanzlei unmöglich machen oder als nicht ratsam erscheinen lassen, das Mandat zu übernehmen. Dasselbe gilt für laufende Mandate, falls neue Gegenparteien im Laufe des Falls hinzukommen.
Sollte es im Interesse des Mandanten liegen und unbedenklich sein, kann die Arbeit begonnen werden, noch bevor diese Prüfung abgeschlossen ist. Der Mandant wird dann darauf hingewiesen, dass die Interessenkonfliktprüfung noch läuft und eventuell dazu führen kann, dass das Mandat niedergelegt werden muss.
Gemäß Geldwäschegesetz (hvitvaskingsloven) ist in der Regel eine Kundenüberprüfung mit Identitätsprüfung durchzuführen. Der Mandant ist verpflichtet, hierbei mitzuwirken. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Seland Rödl bei Verdacht, dass Transaktionen mit Erträgen aus Straftaten o. Ä. zusammenhängen, verpflichtet ist, ØKOKRIM zu informieren, ohne jedoch den Mandanten oder Dritte zu benachrichtigen.
Ansonsten wird bei Begründung des Mandats eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Identifikation des Mandats („Auftragsbestätigung“) ausgestellt. Eine solche schriftliche Bestätigung wird nicht bei kleineren Mandaten erstellt, wenn dies im Verhältnis zum Umfang des Auftrags unverhältnismäßig wäre – insbesondere wenn das Mandat zeitgleich mit der Anfrage an unsere Kanzlei abgeschlossen wird.
3. Durchführung des Mandats
Je besser der Fall vom Mandanten geklärt und vorbereitet ist, desto effizienter können wir arbeiten. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung haben und für den Ausgang der Angelegenheit relevant sein.
Alle Kontakte an die und von der Gegenpartei sollen grundsätzlich über uns erfolgen, und der Mandant muss uns unverzüglich über direkte Anfragen der Gegenpartei oder des gegnerischen Anwalts informieren. Der Mandant erhält Kopien sämtlicher relevanten Korrespondenz, die von unserem Büro ausgeht oder dort eingeht. Diese Unterlagen sollten aufbewahrt werden, da eine nachträgliche Kopie-Erstellung Kosten verursacht, die dem Mandanten in Rechnung gestellt werden.
Für jedes Mandat wird ein sachverantwortlicher Anwalt benannt. Wer dieser ist, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie aus E-Mails und Briefen von uns zur Angelegenheit. Alle Arbeiten erfolgen unter Verantwortung des sachverantwortlichen Anwalts. Er sorgt dafür, dass die Arbeit zur Zufriedenheit des Mandanten ausgeführt wird, und überprüft, ob Teile des Mandats zweckmäßigerweise von anderen Partnern/Mitarbeitern übernommen werden sollten.
Die Beschreibung des Mandats ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, ergänzt durch Vereinbarungen, die sich aus anderer mündlicher oder schriftlicher Korrespondenz ergeben. Bei wesentlichen Änderungen des Auftrags erhält der Mandant eine aktualisierte Auftragsbestätigung.
Das Mandat endet, wenn die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Aufgaben erfüllt sind. Mit Beendigung des beschriebenen Mandats hat Seland Rödl keine weitere Verpflichtung, Folgemaßnahmen für den Mandanten zu übernehmen. Der Mandant kann Seland Rödl erneut beauftragen, was schriftlich durch eine neue Auftragsbestätigung bestätigt wird.
4. Honorar
Grundsätzlich wird das Mandat nach einem festen Stundensatz und tatsächlich aufgewendeter Zeit abgerechnet. Andere Abrechnungsarten müssen ausdrücklich vereinbart werden, etwa ein Festpreis für ein Mandat oder eine Schätzung auf Basis einer Gesamtbeurteilung aller relevanten Faktoren.
Die kleinste Zeiteinheit beträgt 15 Minuten, und die Abrechnung beginnt mit Beginn der ersten Beratung.
Bei endgültiger Festsetzung des Honorars können wir zusätzlich eine Einschätzung („billiges Ermessen“) vornehmen, die Art und Komplexität der Arbeit, den Ausgang der Angelegenheit sowie die Effizienz der Bearbeitung im Hinblick auf die Erfahrung und Spezialisierung des Anwalts berücksichtigt. Das Honorar muss in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe und zur erbrachten Leistung des Anwalts und der übrigen Kanzleimitarbeiter stehen.
Der Mandant ist verantwortlich für Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige und andere Aufwendungen, die im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens anfallen. Ebenso haftet er für die Kosten der Gegenpartei, sofern diese ihm auferlegt werden. Häufig, aber nicht immer, werden Prozesskosten dem unterlegenen Teil auferlegt.
Der Honoraranspruch von Seland Rödl gegenüber dem Mandanten ist nicht dadurch begrenzt, dass dem Mandanten ggf. ein niedrigerer Betrag an Prozesskosten zugesprochen wird als die Höhe des eigentlichen Honoraranspruchs.
Gesetzliche Beschränkungen in Bezug auf die Erstattung von Rechtsanwaltskosten durch die Gegenpartei beschränken nicht den Honoraranspruch von Seland Rödl gegenüber dem Mandanten. Solche Beschränkungen bestehen u. a. in Verfahren vor dem Schlichtungsrat (forliksrådet) und im Bagatellverfahren (småkravsprosess).
Seland Rödl behält sich das Recht vor, die Stundensätze und sonstigen Tarife jährlich zu überprüfen. Die angepassten Preise gelten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung und ebenfalls für laufende Mandate. Die Stundensätze für einzelne Mitarbeiter können sich im Laufe des Jahres ändern, wenn sich deren Position ändert.
5. Abrechnung und Zahlung
Der Zeitaufwand bzw. das Honorar sowie etwaige direkte Auslagen werden normalerweise laufend abgerechnet, mindestens einmal pro Monat.
Höhere Auslagen werden im Allgemeinen sofort weiterberechnet, sobald sie angefallen sind.
Das Zahlungsziel für alle Rechnungen beträgt 10 Tage. Bei Zahlungsverzug hat Seland Rödl das Recht:
a) Verzugszinsen auf überfällige Beträge gemäß dem norwegischen Gesetz über Verzugszinsen (forsinkelsesrenteloven) zu berechnen;
b) die weitere Arbeit für den Mandanten – sowohl im betreffenden als auch in anderen Mandaten – einzustellen;
c) ein Zurückbehaltungsrecht an Fallakten, Dokumenten und Dateien auszuüben.
Seland Rödl behält sich das Recht vor, Ansprüche gegen Beträge aufzurechnen, die für den Mandanten gehalten werden oder die im Namen des Mandanten eingehen, einschließlich Konten, die dem Mandanten gehören.
Mit der Rechnung wird eine detaillierte Übersicht über die ausgeführten Arbeiten, Auslagen usw. übermittelt.
6. Auslagen
Direkte Kosten in der Angelegenheit – einschließlich laufender Gebühren, Einholung von Sachverständigen, Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags – werden dem Mandanten zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Kopierkosten, Porto, Kurierdienste und Ähnliches.
Auslagen, die dem Mandanten anzulasten sind, werden mit dem Mandanten abgesprochen, bevor sie anfallen, sofern nicht bereits im Auftragsschreiben erwähnt oder falls sie nötig sind, um die Interessen des Mandanten zu wahren und das Einholen seiner Zustimmung im Voraus nicht möglich ist. Eine Weiterberechnung von Auslagen kann zu Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf diese Auslagen führen.
7. Kostenlose Rechtshilfe
Nach dem norwegischen Rechts‑Hilfegesetz (Rettshjelpsloven) kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf anwaltliche Unterstützung bestehen, die vom Staat finanziert wird.
Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Einkommensgrenzen für Rechtshilfe angehoben. Die Grenze für Alleinstehende liegt nun bei 350.000 NOK, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei 540.000 NOK. Zudem wurde die Vermögensgrenze auf 150.000 NOK angehoben.
In gewissen Fällen kann der Fylkesmann (die Bezirksverwaltung) Ausnahmen von diesen Grenzen gewähren. Weitere Informationen zur kostenlosen Rechtshilfe erhalten Sie beim Fylkesmann oder bei unserer Kanzlei. Sollten Sie in Betracht ziehen, dass kostenlose Rechtshilfe infrage kommt, sollten Sie dies unverzüglich mit uns klären.
8. Rechtsschutzversicherung
Der Mandant wird aufgefordert, umgehend zu klären, ob eine Rechtsschutzversicherung in seinen bestehenden Versicherungen (Privat- und Kollektivversicherungen) enthalten ist.
Unsere Tätigkeit wird dem Mandanten nach den vereinbarten Honorargrundsätzen in Rechnung gestellt. Der Mandant kann gemäß den Bedingungen seiner Versicherungsgesellschaft eine Erstattung des Honorars verlangen, abgesehen von einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Der Mandant ist selbst verantwortlich für eine etwaige Selbstbeteiligung oder eine Differenz zwischen dem Honorar und dem von der Versicherung übernommenen Betrag.
9. Vertragsbruch des Mandanten
Wenn der Mandant mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist und der Betrag nicht unbedeutend ist, hat Seland Rödl das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags einzustellen. Die Einstellung darf jedoch nicht erfolgen, wenn dem Mandanten dadurch ein unverhältnismäßiger Rechtsverlust droht. Der Mandant wird schriftlich über die Einstellung informiert, wobei auch auf laufende Fristen hingewiesen wird, für den Fall, dass diese durch die Einstellung möglicherweise überschritten werden.Zahlt der Mandant die offene Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über die Einstellung, ist Seland Rödl berechtigt, das Mandat niederzulegen. Diese Niederlegung wird dem Mandanten schriftlich mitgeteilt.Seland Rödl ist zudem berechtigt, das Mandat niederzulegen, wennDie Bestimmungen über Zahlungsverzug gelten entsprechend, wenn ein anderes Unternehmen im gleichen Konzern wie der Mandant Zahlungen wie oben beschrieben nicht leistet.
- wir falsche oder unvollständige Angaben erhalten,
- der Mandant den anwaltlichen Rat in der Angelegenheit nicht befolgen will,
- der Mandant trotz Aufforderung nicht Vorschüsse oder Sicherheiten für Honorar und Kosten stellt,
- der Mandant trotz Aufforderung keine Teil- oder Zwischenzahlung für geleistete Arbeit und/oder entstandene Kosten leistet,
- der Mandant eine oder mehrere Veröffentlichungen veranlasst oder daran mitwirkt, die einem ausdrücklichen Wunsch des Anwalts, davon abzusehen, widersprechen, oder
Umstände eintreten, die es unzumutbar erscheinen lassen, dass der Anwalt das Mandat fortsetzt.
10. Haftung
Seland Rödl, seine Partner und Mitarbeiter haften nach den allgemeinen Vorschriften über die Berufshaftung von Anwälten und sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung für Anwaltstätigkeit gedeckt, die ohne geographische Beschränkung gilt. Die Haftung von Seland Rödl, seiner Partner und Mitarbeiter ist jedoch begrenzt.
Sollte durch einen nachgewiesenen und wahrscheinlichen haftungsbegründenden Fehler von Seland Rödl und/oder dem verantwortlichen Anwalt dem Mandanten ein dokumentierter direkter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, ist die Haftung von Seland Rödl und/oder dem verantwortlichen Anwalt unter allen Umständen auf den Betrag begrenzt, der zum jeweiligen Zeitpunkt durch unsere Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Weder Seland Rödl noch der verantwortliche Anwalt haften für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder Folgeschäden.
Seland Rödl, seine Partner und Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für Fehler von Beratern, an die Seland Rödl weiterverwiesen hat, oder für Unterlieferanten, die Seland Rödl im Einvernehmen mit dem Mandanten zur Teilausführung des Auftrags herangezogen hat.
Seland Rödl, seine Partner und Mitarbeiter haften nicht für Verluste aufgrund eines vom vorhergesagten Ergebnis abweichenden Verfahrensausgangs.
Ebenso wenig haften Seland Rödl, seine Partner oder Mitarbeiter für den Verlust von verwalteten Mandantengeldern, wenn dieser durch die Insolvenz oder andere Schwierigkeiten der Bank verursacht wird. Seland Rödl weist darauf hin, dass der Einlagensicherungsfonds der Banken nur Einlagen bis maximal 2 Millionen Kronen pro Einleger (Rechtsanwaltskanzlei) pro Bank garantiert. Nur durch besondere Vereinbarung kann Seland Rödl weitere Maßnahmen ergreifen, um den Sicherungsumfang für die Mittel des Mandanten zu erhöhen.
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt ändern nichts an der Art und Weise, wie Verantwortung zugeordnet wird, oder an der persönlichen Haftungsbegrenzung, die sich aus der Benennung eines sachverantwortlichen Anwalts für jedes Mandat durch Seland Rödl ergibt (vgl. domstolloven § 232).
Die Partner des Unternehmens haben laut Gesellschaftsvertrag keine persönliche Haftung für Schäden, die das Unternehmen im Rahmen der Anwaltstätigkeit verursacht hat, wenn mindestens einer der Anwälte des Unternehmens gemäß domstolloven § 5232 Absätze 1–4 gesamtschuldnerisch mit dem Unternehmen haftet.
11. Umgang mit Informationen
Anwälte unterliegen der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Informationen, die sie in einem Fall erhalten, mit den Ausnahmen, die sich aus dem Gesetz ergeben (z. B. Geldwäschegesetz). Alle Mitarbeiter der Kanzlei haben autorisierten Zugang zu den Informationen, soweit dies nach der Verschwiegenheitspflicht zulässig ist, und haben eine schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterzeichnet.
Soweit dies zur Erfüllung des Mandats notwendig ist, verarbeitet Seland Rödl personenbezogene Daten – ggf. auch besondere Kategorien personenbezogener Daten – im Einklang mit dem Personopplysningsloven (norwegisches Datenschutzgesetz) und anderen Vorschriften. Andere Parteien wie Gegenparteien, Gerichte und Behörden erhalten nur insoweit Zugang zu personenbezogenen Daten, wie dies für das Mandat erforderlich ist. Der Mandant hat das Recht auf Einsicht und Information zu den verarbeiteten Daten sowie das Recht, die Berichtigung unvollständiger Informationen zu verlangen.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung nach dem Personopplysningsloven ist Seland Rödl, vertreten durch die Geschäftsführung. Bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der sachverantwortliche Anwalt kontaktiert werden. Siehe auch die Datenschutzerklärung von Seland Rödl: Personvern | Advokatfirmaet Seland | Rödl & Partner AS
Seland Rödl macht darauf aufmerksam, dass die elektronische Kommunikation (E-Mail etc.) im Allgemeinen Schwachstellen aufweist, die unter bestimmten Umständen dazu führen können, dass Unbefugte Einblick in die Kommunikation erhalten. Soweit Vertraulichkeit erforderlich ist, können Schutzmaßnahmen (einschließlich Verschlüsselung und Anonymisierung) ergriffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Mitteilung etwas anderes steht, akzeptieren beide Parteien die Verwendung unverschlüsselter E-Mails für die übliche Korrespondenz.
Bei Abschluss eines Auftrags werden gegebenenfalls originale Unterlagen der Sache dem Mandanten zurückgegeben oder nach Vereinbarung vernichtet. Seland Rödl ist verpflichtet, bestimmte Dokumente und Informationen nach Beendigung des Mandats aufzubewahren. Seland Rödl kann zudem Kopien anderer Mandatsunterlagen nach Mandatsende aufbewahren, sofern dies rechtlich zulässig ist. Kopien können gegen eine Gebühr herausgegeben werden.
12. Urheberrechte
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, behält Seland Rödl sämtliche Rechte – einschließlich Urheberrechte – an allen von Seland Rödl erstellten Materialien, unabhängig davon, ob das Material in Papier- oder elektronischer Form vorliegt und ob es vor oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Mandat erstellt wurde. Der Mandant ist jedoch berechtigt, das Material für eigene Zwecke zu nutzen, soweit dies dem Gegenstand des Mandats entspricht.
13. Beschwerdemöglichkeiten
Ist der Mandant mit der Ausführung des Mandats oder mit der Honorarfestsetzung unzufrieden, wird er gebeten, dies unverzüglich mit dem verantwortlichen Anwalt oder dem Geschäftsführer zu klären. Seland Rödl wird die beanstandeten Punkte umgehend prüfen.
Es besteht die Möglichkeit, beurteilen zu lassen, ob das Mandat im Einklang mit den Regeln für gute Anwaltspraktiken (god advokatskikk) ausgeführt wurde.
Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, falls der Mandant mit der Höhe des Honorars unzufrieden ist. Die Qualität der Arbeit kann grundsätzlich nicht von den Disziplinarorganen beurteilt werden.
Grundsätzlich beträgt die Beschwerdefrist 6 Monate. Diese beginnt, sobald der Beschwerdeführer Kenntnis von den Umständen erhält oder hätte erhalten müssen, auf die er die Beschwerde stützt. Die Beschwerde wird vom Disziplinarausschuss der Norwegischen Anwaltskammer (Advokatforeningens disiplinærutvalg) behandelt. Dessen Entscheidung kann an den Disziplinarrat (Disiplinærnemnden) weitergezogen werden.
Die Regeln für „God Advokatskikk“ und weitere Informationen zu den Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Norwegischen Anwaltskammer unter www.advokatforeningen.no.
14. Rechtswahl und Streitbeilegung
Seland Rödl ist bemüht, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Gelingt keine gütliche Einigung, wird die Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten mit vereinbartem Gerichtsstand am Bezirksgericht Oslo (Oslo tingrett) ausgetragen.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat unterliegen norwegischem Recht.
15. Überarbeitung der Auftragsbedingungen
Die allgemeinen Bedingungen für die Mandatsausführung werden in der Regel einmal pro Jahr überprüft und bei Bedarf auch häufiger. Änderungen zum Nachteil des Mandanten, die nicht aufgrund zwingender Vorschriften erforderlich sind, können erst nach einer Frist von einem Monat geltend gemacht werden.