Anreizsysteme in Arbeitsverhältnissen

Dato-ikon
7/11/24

Um Fachkräfte anzuziehen und zu binden, ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten neben dem regulären Gehalt verschiedene Anreizsysteme anbieten. Diese können die Mitarbeiter motivieren, sich besonders einzubringen, und fördern den Zusammenhalt, indem alle auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten: die Wertentwicklung des Unternehmens. Das Advokatfirmaet Seland | Rödl & Partner AS verfügt über erfahrene Anwältinnen und Anwälte, die bei der Gestaltung und Einführung von Anreizmodellen unterstützen können. In diesem Artikel geben wir einen kurzen Überblick über einige Beispiele für Anreizsysteme und kommentieren deren steuerliche Behandlung.

Bonus

Die Bonuszahlung kann an individuelle Ziele einzelner Beschäftigter oder an Ziele des Unternehmens (z. B. Umsatzsteigerung) gekoppelt sein, häufig auch an eine Mischung aus beidem. Typischerweise ist ein Bonus eine jährliche Barauszahlung zusätzlich zum regulären Gehalt, und die steuerliche Behandlung ist meist sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber vertraut und vorhersehbar.

Aktienoptionen

Eine Optionsvereinbarung räumt Mitarbeitern das Recht ein, zu einem künftigen Zeitpunkt Aktien des Unternehmens zu einem vorab festgelegten Preis zu erwerben. Die Zuteilung der Optionen an sich hat weder für die Mitarbeitenden noch für den Arbeitgeber sofort steuerliche Konsequenzen.

Bei der Zuteilung von Optionen wird ein Preis festgelegt, den die Mitarbeitenden beim Ausüben der Option für die Aktien zahlen müssen. Die Laufzeit zwischen Zuteilung und Ausübung beträgt meist zwei bis drei Jahre. Optionen im Arbeitsverhältnis sind in § 5–14 des norwegischen Steuergesetzes (skatteloven) geregelt. Wenn die Mitarbeitenden die Option ausüben und der Marktwert der Aktien höher ist als der im Vertrag festgelegte Preis, wird die Differenz steuerlich als Arbeitslohn behandelt.

In § 5–14 (2) des Steuergesetzes existieren besondere Regeln für Optionen in Start-ups und Wachstumsunternehmen, die dazu führen, dass der Vorteil nicht als Arbeitslohn besteuert wird. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen im Hinblick auf das Unternehmen, die Mitarbeitenden und die Optionen erfüllt sein.

Synthetische Optionen

Die Verwendung synthetischer Optionen ist im norwegischen Steuergesetz nicht ausdrücklich geregelt wie herkömmliche Optionen. Wenn Sie erwägen, synthetische Optionen als Anreizmodell einzusetzen, muss die steuerliche Behandlung auf Basis der konkreten Vereinbarung beurteilt werden, die eingerichtet werden soll.

Aktien

Mitarbeitern kann auch angeboten werden, direkt Aktien am Unternehmen zu erwerben. Wenn Beschäftigte Aktien zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis kaufen können, wird die Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert als Arbeitslohn besteuert. Kaufen sie die Aktien zum Marktwert und zahlen den vollen Preis, besteht kein Anlass, eine Lohnbesteuerung in Betracht zu ziehen.

Es besteht zudem die Möglichkeit, den Mitarbeitenden anzubieten, Aktien teilweise bar zu bezahlen und teilweise über Verkäuferkredite vom Unternehmen zu finanzieren. Nach Rechtsprechung und Stellungnahmen der Steuerbehörde ist es dabei entscheidend, dass die Mitarbeitenden ein reales finanzielles Risiko tragen, damit das Investment nicht als geldwerter Vorteil eingestuft wird, der lohnversteuert werden muss. Faktoren wie die Höhe des Baranteils und die Bedingungen für das Darlehen spielen dabei eine Rolle.
Erfolgt ein Erlass (Stundung oder Verzicht) der Forderung seitens des Unternehmens, stellt dies einen Vorteil für den Mitarbeitenden dar, der als Lohn zu versteuern ist, unabhängig von den Gründen für den Forderungsverzicht.

Werden Mitarbeitende zu Miteigentümern ihres Unternehmens, ist es auch wichtig, dass eine Aktionärsvereinbarung (Aksjonæravtale) besteht, der die Mitarbeitenden beitreten. Diese regelt Rechte und Pflichten der Aktionäre untereinander. Häufig enthält sie z. B. eine Verpflichtung zum Verkauf der Aktien, wenn der Mitarbeitende das Unternehmen verlässt.

Synthetische Aktien

Aus wirtschaftlichen Gründen kann es manchmal sinnvoll sein, Mitarbeitende in synthetische Aktien investieren zu lassen, deren Wert sich in der Regel aus den zugrunde liegenden Aktien ableitet. Sofern die Mitarbeitenden ein reales finanzielles Risiko tragen, sollte die steuerliche Behandlung synthetischer Aktien mit der eines direkten Aktieninvestments vergleichbar sein. Dennoch ist eine Einzelfallprüfung anhand der vorgesehenen Vertragsunterlagen ratsam.

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